Warum das Geld von Kindern so streng geschützt ist
Das Vermögen eines Kindes müssen Eltern „sicher und möglichst fruchtbringend“ anlegen, schreibt § 215 ABGB vor. Was als sicher gilt, zählt das Gesetz auf. Alles andere gehört nicht mehr zur gewöhnlichen Vermögensverwaltung: Nach § 167 Abs. 3 ABGB brauchen Eltern dafür die Zustimmung des anderen Elternteils und die Genehmigung des Gerichts.
| Anlageform für Geld des Kindes | Erlaubt? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sparbuch auf den Namen des Kindes (Mündelgeld) | Ja | § 216 ABGB |
| Mündelsichere Wertpapiere: Bundes- und Landesanleihen, Pfandbriefe | Ja | § 217 ABGB |
| Fonds, ETFs, Aktien | Nur mit Zustimmung beider Eltern und Genehmigung des Pflegschaftsgerichts, dazu Risikostreuung und fachkundige Verwaltung | § 167 Abs. 3 und § 220 ABGB |
Selbst mit Genehmigung verlangt § 220 ABGB eine Anlage nach den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung, mit Risikostreuung und laufender fachkundiger Betreuung. Ein monatlicher ETF-Sparplan, den Eltern selbst in einer App verwalten, passt schlecht in dieses Bild.
Warum deutsche Kinderdepots hier nicht einfach funktionieren
Wer nach „Kinderdepot“ sucht, landet oft bei deutschen Vergleichen. Viele der dort empfohlenen Angebote sind für Familien in Österreich nicht verfügbar, weil sie auf deutsches Recht zugeschnitten sind. Auch die Steuerregeln unterscheiden sich: In Österreich gelten KESt-Sätze von 25 und 27,5 %, mehr dazu unter Zukunftsdepot und KESt. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob er Depots für Minderjährige in Österreich eröffnet.
Die Wege, die Eltern heute haben
| Weg | Wem das Geld gehört | Zugriff | Steuer | Passt für |
|---|---|---|---|---|
| Sparbuch auf den Namen des Kindes | Kind | Eltern verwalten, das Geld gehört dem Kind | 25 % KESt auf Zinsen | Wer Sicherheit will und mit niedrigen Zinsen leben kann |
| Depot auf den Namen der Eltern | Eltern | Frei, auch vor dem 18. Geburtstag | 27,5 % KESt | Die gängige Lösung für Fonds und ETFs. Das Geld wird erst mit der Übergabe zum Geschenk. |
| Generationendepot | Erwachsener Inhaber, Kind als Begünstigter | Das Kind frühestens ab 18 | 27,5 % KESt | Großeltern oder Eltern, die den Übergabezeitpunkt festlegen wollen |
| Depot auf den Namen des Kindes mit Gerichtsgenehmigung | Kind | Nur mit Zustimmung beider Eltern und des Gerichts | 27,5 % KESt | In der Praxis selten, weil aufwendig |
Depot auf den eigenen Namen
Das ist die einfachste und flexibelste Lösung: Jede Bank und jeder Broker eröffnet es ohne Gericht. Mit einem eigenen Namen oder Unterdepot lässt sich das Geld klar für das Kind reservieren. Der Haken: Rechtlich ist es Geld der Eltern, nicht des Kindes, und die KESt fällt voll an.
Generationendepot
Einzelne Banken bieten ein Depot an, bei dem ein Erwachsener Inhaber bleibt und ein Kind als Begünstigter eingetragen wird, zum Beispiel die Erste Bank und die Sparkassen. Das Kind kann frühestens ab 18 verfügen. Das eignet sich für Großeltern, die den Übergabezeitpunkt vorab festlegen wollen. Konditionen nennt die Bank im Gespräch.
Kann sich ein Kind die KESt zurückholen?
Grundsätzlich ja, mit einer Einschränkung. Wer kaum Einkommen hat, kann beim Finanzamt die Regelbesteuerung wählen (§ 27a Abs. 5 EStG): Die Kapitalerträge werden dann nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert statt mit 25 oder 27,5 %, und zu viel gezahlte KESt kommt zurück. Ein Kind ohne andere Einkünfte käme so auf null Steuer.
Die Einschränkung steht im selben Absatz: Die Anrechnung ist ausgeschlossen, soweit das Kind den Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag vermittelt. Bis zu dieser Höhe bleibt die KESt beim Finanzamt. Für die meisten Familien ist die Rückholung deshalb kein großes Thema. Sie betrifft ohnehin nur Vermögen, das dem Kind selbst gehört. Die aktuellen Beträge nennt das Finanzamt.
Was das Zukunftsdepot daran ändern soll
Das Zukunftsdepot soll auf den Namen des Kindes laufen, in Fonds anlegen und bis 18 frei von KESt sein. Heute ist genau diese Kombination nur mit Gerichtsgenehmigung und voller Steuer zu haben. Wie das Gesetz das mit den Mündelgeld-Regeln des ABGB in Einklang bringt, ist uns nicht bekannt. Das Modell der NEOS sieht dafür nur regulierte Fonds nach EU-Standard mit höchstens 0,5 % laufenden Kosten vor (NEOS).
Wer heute für ein Kind anspart, verliert nichts. Ein Depot auf den eigenen Namen läuft weiter. Ob sich bestehende Depots später ins Zukunftsdepot übertragen lassen, ist offen. Den neuesten Stand finden Sie auf der Seite Aktuell.
Häufige Fragen
Was bedeutet mündelsicher?
Brauche ich das Pflegschaftsgericht, wenn ich auf meinen eigenen Namen spare?
Wie übergebe ich ein Depot später an mein Kind?
Quellen
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Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind der beschlossene Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Anbieters.
