Eine Grenze für alle zusammen
Pro Kind können bis zu 5.000 Euro im Jahr eingezahlt werden. Nach dem Modell der NEOS zählen Eltern und Dritte gemeinsam. Sprechen Sie in der Familie ab, wer wann einzahlt, damit die Grenze nicht überschritten wird. Ein gemeinsamer Jahresplan hilft, etwa feste Monatsraten der Eltern und ein Geschenk der Großeltern zum Geburtstag.
Wann das Finanzamt von Geldgeschenken wissen muss
Wer in ein Depot auf den Namen des Kindes einzahlt, schenkt dem Kind Geld. Für Schenkungen gilt eine Meldepflicht beim Finanzamt, die erst ab bestimmten Beträgen greift. Laut Finanzministerium gilt:
| Wer schenkt | Meldefrei bis | Für das Zukunftsdepot heißt das |
|---|---|---|
| Angehörige, etwa Großeltern, Tanten und Onkel | 50.000 Euro pro Jahr und Person | Kein Thema, die 5.000-Euro-Grenze liegt weit darunter. |
| Andere, etwa Paten ohne Verwandtschaft | 15.000 Euro in fünf Jahren | Wer jedes Jahr 5.000 Euro gibt, überschreitet die Grenze im dritten Jahr. |
| Übliche Gelegenheitsgeschenke | bis 1.000 Euro | Geburtstags- und Weihnachtsgeld bis zu diesem Betrag zählt nicht mit. |
Wer als Angehöriger gilt, regelt § 25 BAO: Verwandte in gerader Linie wie Großeltern und Urgroßeltern sowie Verwandte bis zum vierten Grad in der Seitenlinie. Ein Taufpate aus dem Freundeskreis ist kein Angehöriger. Wird eine Meldung fällig, muss sie binnen drei Monaten über FinanzOnline erfolgen. Ob für Einzahlungen ins Zukunftsdepot eine Sonderregel kommt, ist offen. Bis dahin gelten die allgemeinen Regeln der Schenkungsmeldung.
Praktische Tipps für Großeltern und Paten
- Vorher mit den Eltern abstimmen, wie viel von den 5.000 Euro noch frei ist.
- Das Geld gehört dem Kind. Einzahlungen lassen sich nach den bisherigen Berichten nicht zurückholen, bevor das Kind 18 wird.
- Größere Beträge für spätere Anlässe lassen sich auf mehrere Jahre verteilen.
- Wer lieber gar nicht einzahlt, kann dem Kind zum Beispiel einen Gutschein schenken, der später in das Depot fließt.
Rechnen Sie ein Geschenk durch: Im Depotrechner lässt sich eine Einmalzahlung zu Beginn eingeben.
Häufige Fragen
Zählt das Geld der Großeltern zur 5.000-Euro-Grenze?
Müssen Großeltern eine Schenkung melden?
Und Paten, die nicht verwandt sind?
Quellen
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Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind der beschlossene Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Anbieters.
